...aus
der Vereinsgeschichte (Bezirksgeschäftsführer
Adolf Sauer)
In
dem einzigen - glücklicherweise ältesten -
noch vorhandenen Protokollbuch ist über die Gründung
der Berufsorganisation folgendes zu entnehmen:
"Im
November 1892 trafen mehrere Wirte der Stadt Wetzlar
und des Bahnhofs zusammen und beschlossen eine Versammlung
der Wirte hiesiger Stadt und der näheren Umgebung
derselben, behufs Gründung eines Wirte-Vereins,
mittels Circular einzuberufen." Diese Versammlung
fand am 14. November 1892 im Lokal der Gebrüder
Waldschmidt "Zum Riesen" bzw. bei dem Pächter
genannten Lokales, dem Wirte Andr. Hufnagel, statt und
war von 22 Wirten besucht, welche alle ihren Beitritt
zu einer Wirte-Vereinigung erklärten.
Es
wurde beschlossen:
Am
21. November d.J. eine Versammlung zur Constituierung
des Vereins in das Lokal des Herrn Heinrich Kuhn "Zum
römischen Kaiser" ebenfalls mittels Circular
einzuberufen und die Einberufer beauftragt, zu dieser
Versammlung bereits Statuten auszuarbeiten und vorzulegen.
Da
sonst nichts zu beraten war, so wurde die Versammlung
hierauf geschlossen.
| 
Gründungslokal
"Römischer
Kaiser" |
Constituierende
Versammlung am 21. November 1892 Im "Römischen
Kaiser" zu Wetzlar
Die
Versammlung war auf 4 Uhr nachmittags einberufen.
Die Beteiligung war eine zahlreiche. Nachdem die
Einberufer die Versammlung eröffnet und den
Zweck der zu gründenden
Vereinigung klargelegt hatten, schritt man zur
Vorstandswahl.
Es
wurden gewählt:
- 1.
Herr Carl Binnecker, Vorsitzender
- 2.
Herr Ferd. Küster, dessen Stellvertreter
- 3.
Herr Hermann Grethen, Kassierer
- 4.
Herr Anton Bersch, Schriftführer
- 5.
Herr Joh. Kessel, dessen Stellvertreter
ferner
als Beisitzende die Herren:
-
David Faber
-
H. Kuhn
- Jacob
Guth
Sodann
wurden die vorgelegten Statuten beraten und genehmigt.
Der Vorstand wurde beauftragt, die polizeiliche
Genehmigung derselben einzuholen.
Es
wurde alsdann beschlossen, die erste Monatsversammlung
am 7. Dezember 1892, nachmittags 4 Uhr, im Saale
des Herrn Wilhelm Guth abzuhalten.
Hierauf
wurde die Versammlung vom Vorsitzenden geschlossen. |
Die
erste Vereinssatzung hatte folgenden Wortlaut: (Original-Abschrift)
§
1. Der Zweck des Vereins ist Berathung und Wahrung der
gemeinsamen gewerblichen Interessen, soweit es unser
Geschäft berührt, sowie Förderung der
Collegialität. Alle politischen Tendenzen sind
ausgeschlossen.
§
2. Jeder Wirth des Stadtkreises sowie der näheren
Umgebung Wetzlars kann Mitglied der Vereinigung werden,
gleichviel ob selbst Inhaber der Concession oder Pächter,
- ausgeschlossen sind Brauer, welche nicht selbstständig
eine Wirthschaft betreiben; derselbe hat sich schriftlich
beim Vorstande zu melden und sich einer Ballotage zu
unterwerfen. Die Aufnahme geschieht in einer ordentlichen
Generalversammlung und ist dazu absolute Stimmenmehrheit
erforderlich. Die Abstimmung geschieht durch Stimmzettel.
§
3. Die Mitglieder wählen zur Leitung ihrer Angelegenheiten
einen Vorstand, bestehend aus ein Vorsitzenden, dem
Schriftführer und Kassierer sowie je einem stellvertretenden
Vorsitzenden und Schriftführer. Dieser engere Vorstand
vertritt den Verein in jeder Weise. Außerdem wählt
die Versammlung 3 Beisitzer, welche mit dem Vorstande
die Leitung und Geschäfte des Vereins besorgen.
Die Funktionen der Vorstehenden dauern ein Jahr und
findet in der Dezemberversammlung de~ ten Vereinsjahres,
welche als Hauptversammlung bezeichnet wird, die Neuwahl
statt. Wieder", des alten Vorstandes und der Beisitzer
ist statthaft. Für den engeren Vorstand findet
die Wahl du Stimmzettel statt, für die Beisitzer
durch Acclamation.
Zu
dieser Wahl ist absolute Stimmenmehrheit der Stimmen
der anwesenden Mitglieder erforderlich. Es wird in dieser
Versammlung vom ausscheidenden Vorstande Bericht über
die Thätigkeit des Vereins im alten Jahre erstattet,
ebenso Rechnung gelegt. Zur Prüfung derselben werden
zu dieser Versammlung 2 Revisoren erwählt und wird
dem Vorstande nach Richtigbefund Decharge ertheilt.
§
4. Der Vorstand ist berechtigt, gewöhnliche und
kleinere Ausgaben wie Zeitungs-, Insertions-, Druckkosten,
Papier etc., überhaupt alles, was zur Geschäftsführung
nothwendig ist, bis zur Hohe von 15 Mark aus der Vereinskasse
zu zahlen. Zu allen anderen Ausgaben wird der Vorstand
von der Generalversammlung ermächtigt.
§
5. Zum Zweck der gemeinsamen Besprechungen findet am
ersten Mittwoch jeden Monats nachmittags 4 Uhr eine
Versammlung statt, zu welcher nur Mitglieder Zutritt
haben. Die monatlichen Versammlungen werden abwechselnd
in verschiedenen Localen, jedoch nur bei Mitgliedern,
abgehalten. Ist der erste Mittwoch ein Feiertag, so
ist der nächstfolgende hierfür zu bestimmen.
Besondere Einladungen an die Mitglieder zu dieser Versammlung
finden nicht statt. Hingegen wird dieselbe in ( beiden
hiesigen Blättern in den letzten 8 Tagen vor dem
Versammlungstag einmal bekanntgemacht.
§ 6. Falls ein Mitglied sich den Beschlüssen
des Vereins nicht fügt oder durch seine Handlungsweise
in den Augen seiner Collegen die allgemeine Achtung
verloren hat, soll ein solcher aus der Vereinsliste
gestrichen werden.
Ob
ein solcher Fall vorliegt, soll durch den engeren Vorstand
sowie in jedem einzelnen Fall durch Mitglieder, welche
aus der Versammlung zu wählen sind, festgestellt
werden. Eine Berufung hiergegen ist nicht statthaft.
§
7. Wer nach Einleitung des vorigen Paragraphen zwangsweise
hat austreten müssen, soll nicht vor Ablauf eines
Jahres in den Verein aufgenommen werden können.
Freiwillig Ausgetretene können sich jederzeit zur
Ballotage anmelden.
§
8. Jedes Mitglied des Vereins ist verpflichtet, mindestens
2 mal monatlich die Bierleitung zu reinigen resp. reinigen
zu lassen.
§9.
Mitglieder, welche dreimal nacheinander in der monatlichen
Versammlung ohne Entschuldigung fehlen, haben 1 Mark
Strafe zu zahlen. Die Generalversammlung beschließt
über die Verwendung der eingegangenen Strafgelder.
§
10. Anmeldung zur Prämierung der Treudienenden
sind stets bis zum 1. Dezember des laufenden Vereinsjahres
bei dem Vorstande anzumelden.
§
11. Zur Bestreitung der Vereinskosten haben die Mitglieder
einen jährlichen Beitrag von 3 Mark zahlen. Derselbe
wird in den monatlichen Versammlungen von dem Kassierer
erhoben. Das Eintrittsgeld für neu Aufzunehmende
beträgt 5 Mark.
§
12. Mitglieder, welche freiwillig aus dem Verein austreten,
sowie Ausgeschlossene haben an das Vermögen des
Vereins keinen Anspruch. Der Austritt eines Mitgliedes
aus dem Vereine ist schriftlich dem Vorstande anzuzeigen,
der hiervon der Generalversammlung Mitteilung zu machen
hat.Der Austretende hat den laufenden Monatsbeitrag
noch zu entrichten.
Eine
Auflösung des Vereins kann nur durch zweidrittel
Majorität sämtlicher Vereinsmitglieder beschlossen
werden und wird alsdann das eventl. vorhandene Vereinsvermögen
zu wohlthätigen Zwecken verwendet.
Wetzlar,
den 28. November 1892.
- Der
Vorstand des Wirthe-Vereins gez. C. Binnecker, Vorsitzender
-
gez. A. Bersch, Schriftführer
- gez.
H. Grethen, Kassierer
- Wetzlar.
den 2.Dezember 1892
- Der
Bürgermeister. gez. Morit,
Die
polizeiliche Anmeldung wird hierdurch bescheinigt. |