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Deutscher Hotel-und Gaststättenkreisverband Lahn-Dill e. V. in Hessen
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Deutscher Hotel-und Gaststättenkreisverband Lahn-Dill e.V. in Hessen

...aus der Vereinsgeschichte (Bezirksgeschäftsführer Adolf Sauer)

In dem einzigen - glücklicherweise ältesten - noch vorhandenen Protokollbuch ist über die Gründung der Berufsorganisation folgendes zu entnehmen:

"Im November 1892 trafen mehrere Wirte der Stadt Wetzlar und des Bahnhofs zusammen und beschlossen eine Versammlung der Wirte hiesiger Stadt und der näheren Umgebung derselben, behufs Gründung eines Wirte-Vereins, mittels Circular einzuberufen." Diese Versammlung fand am 14. November 1892 im Lokal der Gebrüder Waldschmidt "Zum Riesen" bzw. bei dem Pächter genannten Lokales, dem Wirte Andr. Hufnagel, statt und war von 22 Wirten besucht, welche alle ihren Beitritt zu einer Wirte-Vereinigung erklärten.

Es wurde beschlossen:

Am 21. November d.J. eine Versammlung zur Constituierung des Vereins in das Lokal des Herrn Heinrich Kuhn "Zum römischen Kaiser" ebenfalls mittels Circular einzuberufen und die Einberufer beauftragt, zu dieser Versammlung bereits Statuten auszuarbeiten und vorzulegen.

Da sonst nichts zu beraten war, so wurde die Versammlung hierauf geschlossen.

Römischer Kaiser

Gründungslokal

"Römischer Kaiser"

Constituierende Versammlung am 21. November 1892 Im "Römischen Kaiser" zu Wetzlar

Die Versammlung war auf 4 Uhr nachmittags einberufen. Die Beteiligung war eine zahlreiche. Nachdem die Einberufer die Versammlung eröffnet und den Zweck der zu gründenden Vereinigung klargelegt hatten, schritt man zur Vorstandswahl.

Es wurden gewählt:

  • 1. Herr Carl Binnecker, Vorsitzender
  • 2. Herr Ferd. Küster, dessen Stellvertreter
  • 3. Herr Hermann Grethen, Kassierer
  • 4. Herr Anton Bersch, Schriftführer
  • 5. Herr Joh. Kessel, dessen Stellvertreter
ferner als Beisitzende die Herren:
  • David Faber
  • H. Kuhn
  • Jacob Guth

Sodann wurden die vorgelegten Statuten beraten und genehmigt. Der Vorstand wurde beauftragt, die polizeiliche Genehmigung derselben einzuholen.

Es wurde alsdann beschlossen, die erste Monatsversammlung am 7. Dezember 1892, nachmittags 4 Uhr, im Saale des Herrn Wilhelm Guth abzuhalten.

Hierauf wurde die Versammlung vom Vorsitzenden geschlossen.

Die erste Vereinssatzung hatte folgenden Wortlaut: (Original-Abschrift)

§ 1. Der Zweck des Vereins ist Berathung und Wahrung der gemeinsamen gewerblichen Interessen, soweit es unser Geschäft berührt, sowie Förderung der Collegialität. Alle politischen Tendenzen sind ausgeschlossen.

§ 2. Jeder Wirth des Stadtkreises sowie der näheren Umgebung Wetzlars kann Mitglied der Vereinigung werden, gleichviel ob selbst Inhaber der Concession oder Pächter, - ausgeschlossen sind Brauer, welche nicht selbstständig eine Wirthschaft betreiben; derselbe hat sich schriftlich beim Vorstande zu melden und sich einer Ballotage zu unterwerfen. Die Aufnahme geschieht in einer ordentlichen Generalversammlung und ist dazu absolute Stimmenmehrheit erforderlich. Die Abstimmung geschieht durch Stimmzettel.

§ 3. Die Mitglieder wählen zur Leitung ihrer Angelegenheiten einen Vorstand, bestehend aus ein Vorsitzenden, dem Schriftführer und Kassierer sowie je einem stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer. Dieser engere Vorstand vertritt den Verein in jeder Weise. Außerdem wählt die Versammlung 3 Beisitzer, welche mit dem Vorstande die Leitung und Geschäfte des Vereins besorgen.

Die Funktionen der Vorstehenden dauern ein Jahr und findet in der Dezemberversammlung de~ ten Vereinsjahres, welche als Hauptversammlung bezeichnet wird, die Neuwahl statt. Wieder", des alten Vorstandes und der Beisitzer ist statthaft. Für den engeren Vorstand findet die Wahl du Stimmzettel statt, für die Beisitzer durch Acclamation.

Zu dieser Wahl ist absolute Stimmenmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Es wird in dieser Versammlung vom ausscheidenden Vorstande Bericht über die Thätigkeit des Vereins im alten Jahre erstattet, ebenso Rechnung gelegt. Zur Prüfung derselben werden zu dieser Versammlung 2 Revisoren erwählt und wird dem Vorstande nach Richtigbefund Decharge ertheilt.

§ 4. Der Vorstand ist berechtigt, gewöhnliche und kleinere Ausgaben wie Zeitungs-, Insertions-, Druckkosten, Papier etc., überhaupt alles, was zur Geschäftsführung nothwendig ist, bis zur Hohe von 15 Mark aus der Vereinskasse zu zahlen. Zu allen anderen Ausgaben wird der Vorstand von der Generalversammlung ermächtigt.

§ 5. Zum Zweck der gemeinsamen Besprechungen findet am ersten Mittwoch jeden Monats nachmittags 4 Uhr eine Versammlung statt, zu welcher nur Mitglieder Zutritt haben. Die monatlichen Versammlungen werden abwechselnd in verschiedenen Localen, jedoch nur bei Mitgliedern, abgehalten. Ist der erste Mittwoch ein Feiertag, so ist der nächstfolgende hierfür zu bestimmen. Besondere Einladungen an die Mitglieder zu dieser Versammlung finden nicht statt. Hingegen wird dieselbe in ( beiden hiesigen Blättern in den letzten 8 Tagen vor dem Versammlungstag einmal bekanntgemacht.

§ 6. Falls ein Mitglied sich den Beschlüssen des Vereins nicht fügt oder durch seine Handlungsweise in den Augen seiner Collegen die allgemeine Achtung verloren hat, soll ein solcher aus der Vereinsliste gestrichen werden.

Ob ein solcher Fall vorliegt, soll durch den engeren Vorstand sowie in jedem einzelnen Fall durch Mitglieder, welche aus der Versammlung zu wählen sind, festgestellt werden. Eine Berufung hiergegen ist nicht statthaft.

§ 7. Wer nach Einleitung des vorigen Paragraphen zwangsweise hat austreten müssen, soll nicht vor Ablauf eines Jahres in den Verein aufgenommen werden können. Freiwillig Ausgetretene können sich jederzeit zur Ballotage anmelden.

§ 8. Jedes Mitglied des Vereins ist verpflichtet, mindestens 2 mal monatlich die Bierleitung zu reinigen resp. reinigen zu lassen.

§9. Mitglieder, welche dreimal nacheinander in der monatlichen Versammlung ohne Entschuldigung fehlen, haben 1 Mark Strafe zu zahlen. Die Generalversammlung beschließt über die Verwendung der eingegangenen Strafgelder.

§ 10. Anmeldung zur Prämierung der Treudienenden sind stets bis zum 1. Dezember des laufenden Vereinsjahres bei dem Vorstande anzumelden.

§ 11. Zur Bestreitung der Vereinskosten haben die Mitglieder einen jährlichen Beitrag von 3 Mark zahlen. Derselbe wird in den monatlichen Versammlungen von dem Kassierer erhoben. Das Eintrittsgeld für neu Aufzunehmende beträgt 5 Mark.

§ 12. Mitglieder, welche freiwillig aus dem Verein austreten, sowie Ausgeschlossene haben an das Vermögen des Vereins keinen Anspruch. Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Vereine ist schriftlich dem Vorstande anzuzeigen, der hiervon der Generalversammlung Mitteilung zu machen hat.Der Austretende hat den laufenden Monatsbeitrag noch zu entrichten.

Eine Auflösung des Vereins kann nur durch zweidrittel Majorität sämtlicher Vereinsmitglieder beschlossen werden und wird alsdann das eventl. vorhandene Vereinsvermögen zu wohlthätigen Zwecken verwendet.

Wetzlar, den 28. November 1892.

  • Der Vorstand des Wirthe-Vereins gez. C. Binnecker, Vorsitzender
  • gez. A. Bersch, Schriftführer
  • gez. H. Grethen, Kassierer
  • Wetzlar. den 2.Dezember 1892
  • Der Bürgermeister. gez. Morit,

Die polizeiliche Anmeldung wird hierdurch bescheinigt.

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