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Deutscher Hotel-und Gaststättenkreisverband Lahn-Dill e. V. in Hessen
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Deutscher Hotel-und Gaststättenkreisverband Lahn-Dill e.V. in Hessen

dehoga lahn dill Themen, die uns bewegten und bewegen

Gewerbefreiheit, Service und die Getränkesteuer

Themen, die unser Gewerbe in den vergangenen Jahren, aber auch in den vierten 25 Jahren unserer Vereinigung belasteten.

Gewerbefreiheit: Jedermann kann sich ohne Vorbildung oder Ausbildung im Gaststättengewerbe selbstständig machen, d.h. unter anderem: Rohstoffe wie Frischfleisch verarbeiten und zubereitet an den Gast bringen. Immer wieder wurde ein Sachkunde oder Fachkundenachweis von unserem Verband gefordert.

Anstelle dieses Nachweises gibt es eine ganztägige Belehrung in der Industrie- und Handelskammer, in der als Voraussetzung für die Konzession, die Unzahl der uns betreffenden Gesetze und Verordnungen sinngemäß vorgetragen und erläutert werden. Bei Übertretung kann sich später der Konzessionär nicht auf Unkenntnis berufen und dann zu saftigen Geldbußen herangezogen werden.

Die Personalknappheit die vor Jahren durch Anwerben von Ausländern, Kellner, Zimmermädchen, Spülfrauen, Hausmeister, Empfangspersonal u.a. überbrückt werden konnte, ist wieder eingetreten. Die Freizeit anderer Berufsgruppen wurde immer größer und damit die Ansprüche an das Dienstleistungsgewerbe. Das Problem der Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit ist immer noch, nur in Einzelfällen lösbar.

Die Schwarzgastronomie beeinträchtigt uns immer noch. An die Stelle der seit Jahren konzessionierten Vereinsgaststätten sind Grill- oder Straßenfeste getreten.

In Hessen gibt es ca. 1.400 Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser oder Stadthallen. Diese wurden mit öffentlichen Mitteln oftmals kostspielig, auch von unseren Steuern errichtet. Viele können aus Kostengründen nicht verpachtet werden. Hohe Folgekosten belasten wiederum die öffentlichen Haushalte, für deren Finanzierung wir wieder herangezogen werden.

Diesen Betrieben werden auch überwiegend öffentliche Veranstaltungen zugeführt. Viele private Saalbetriebe konnten auf Grund dieser unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen nicht mehr konkurrieren und wurden zweckentfremdet.

Die Getränkesteuer war, und ist es zum Teil wieder, eine sehr wettbewerbsverzerrende Belastung, da sie fast ausschließlich unsere Betriebe belastet.

Im Flaschenbierhandel wird sie z.B. nicht erhoben, d.h. auch an Kiosken nicht. In der Gemeinde A wurde sie erhoben. In der Gemeinde B nicht. Dies ergibt einen Belastungs­oder Preisunterschied von 10 %.

1988 wurden von der CDU/FDP-Landesregierung in den restlichen Städten und Kreisen die sogenannten Bagatellsteuern. und damit die nur unser Gewerbe belastende Getränkesteuer abgeschafft. Dies ist in erster Linie dem engagierten Einsatz auf allen Ebenen, durch unseren Landesverband. an der Spitze Präsident Willy Bennewitz und unserem Hauptgeschäftsführer Tiemeyer zu verdanken.

Von der folgenden rot-grünen Koalition wurde die Erhebung den Kommunen wieder nach eigenem Ermessen anheimgestellt. Unserer Kreisvereinigung ist es bereits ab 1966 gelungen, diese Belastungen in 3 Teilbeträge bis 1970 endgültig in Wegfall zu bringen.

Richard Weber kommt das größte Verdienst zu. Die Vorstandskollegen Schäfer. Fink, Rathe und Otto waren gleichfalls im Einsatz, sei es bei den verschiedenen Fraktionen aber auch bei Einzelgesprächen.

Wie uns versichert wurde, wird die Stadt Wetzlar und der Lahn-Dill-Kreis, diese unsinnige Bagatellsteuer, die sich im Haushalt als Gesamtsumme kaum spürbar niederschlägt, und die aufgewendeten Kosten in keinen Vergleich stehen, nicht wieder erheben.

Die Steuerordnung für Schankerlaubnis konnte im gleichen Jahr auf unsere Vorstellungen vom Kreisparlament am 1. April aufgehoben werden.

Die Einführung der Mehrwertsteuer wurde als gerechter wie die vorherige Umsatzsteuer begrüßt.

Negativ ist der volle Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke, während der Lebensmittelhandel, Bäcker und Metzger, auch bei Verzehr am Ort, nur mit 50 % belastet werden.

Auch auf Dienstleistungen, wie Übernachtungen, Garagen, ja sogar auf Telefongespräche, müssen wir den vollen Steuersatz erheben. Die gesonderte Ausweisung von Service und Mehrwertsteuer auf Verzehrbelegen belastet unser Servierpersonal stark und ist außerdem zeitraubend.

Im Ausland gibt es Staffelungen. In Frankreich und der Schweiz werden Hotels mit überwiegendem Ausländeranteil als Devisenbringer weitgehendst entlastet. Gespräche im kleinen Saal des Wetzlarer Hofes, den damaligen Finanzexperten der FDp, Graf v. Lambsdorf, anläßlich einer Tagung für uns zu gewinnen, waren erfolglos.

Wir konnten seinerzeit durch Information unseres Landesverbandes eine genaue Aufstellung des Splitting in den europäischen Staaten vorlegen; in den vielen Jahren haben wir uns leider an diese zum Teil einseitige Belastung gewöhnt und sind auch wirtschaftlich damit fertig geworden.

Die sogenannten Knebelverträge der Brauereien oder Großhändler gehören bis auf Einzelfälle der Vergangenheit an. Hier war vor allem die Mitgliedschaft in unserem Interessen- und Fachverband ratsam, da durch Beratung und Verhandlungen unserer Vereinigungen vieles abgewendet werden konnte.

Das es überhaupt zu Vereinbarungen wie Ausschließlichkeitsbezug aller Getränke kam, oder das selbst nach Bezug der vereinbarten Menge die Bezugsverpflichtung auf längere Zeit weiter lief, überhöhte Kautionen und Pachtsummen genommen wurden, lag in dem ungehinderten Zugang von fachlich unbedarften Bürgern, die oftmals über kein oder ungenügendes Eigenkapital verfügten, begründet, Vorgeschriebene Bierpreise, die unsachgemäße Kalkulation oder gewollte Dumpingpreise führten zu ständigen Insolvenzen und damit zum häufigen Pächterwechsel.

Kurt Rathe

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