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Themen, die uns bewegten und bewegen
Gewerbefreiheit,
Service und die Getränkesteuer
Themen,
die unser Gewerbe in den vergangenen Jahren, aber auch in
den vierten 25 Jahren unserer Vereinigung belasteten.
Gewerbefreiheit:
Jedermann kann sich ohne Vorbildung oder Ausbildung im Gaststättengewerbe
selbstständig machen, d.h. unter anderem: Rohstoffe wie
Frischfleisch verarbeiten und zubereitet an den Gast bringen.
Immer wieder wurde ein Sachkunde oder Fachkundenachweis von
unserem Verband gefordert.
Anstelle
dieses Nachweises gibt es eine ganztägige Belehrung in
der Industrie- und Handelskammer, in der als Voraussetzung
für die Konzession, die Unzahl der uns betreffenden Gesetze
und Verordnungen sinngemäß vorgetragen und erläutert
werden. Bei Übertretung kann sich später der Konzessionär
nicht auf Unkenntnis berufen und dann zu saftigen Geldbußen
herangezogen werden.
Die Personalknappheit
die vor Jahren durch Anwerben von Ausländern, Kellner,
Zimmermädchen, Spülfrauen, Hausmeister, Empfangspersonal
u.a. überbrückt werden konnte, ist wieder eingetreten.
Die Freizeit anderer Berufsgruppen wurde immer größer
und damit die Ansprüche an das Dienstleistungsgewerbe.
Das Problem der Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit ist
immer noch, nur in Einzelfällen lösbar.
Die Schwarzgastronomie
beeinträchtigt uns immer noch. An die Stelle der seit
Jahren konzessionierten Vereinsgaststätten sind Grill-
oder Straßenfeste getreten.
In Hessen
gibt es ca. 1.400 Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser
oder Stadthallen. Diese wurden mit öffentlichen Mitteln
oftmals kostspielig, auch von unseren Steuern errichtet. Viele
können aus Kostengründen nicht verpachtet werden.
Hohe Folgekosten belasten wiederum die öffentlichen Haushalte,
für deren Finanzierung wir wieder herangezogen werden.
Diesen
Betrieben werden auch überwiegend öffentliche Veranstaltungen
zugeführt. Viele private Saalbetriebe konnten auf Grund
dieser unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen nicht mehr
konkurrieren und wurden zweckentfremdet.
Die Getränkesteuer
war, und ist es zum Teil wieder, eine sehr wettbewerbsverzerrende
Belastung, da sie fast ausschließlich unsere Betriebe
belastet.
Im Flaschenbierhandel
wird sie z.B. nicht erhoben, d.h. auch an Kiosken nicht. In
der Gemeinde A wurde sie erhoben. In der Gemeinde B nicht.
Dies ergibt einen Belastungsoder Preisunterschied von
10 %.
1988 wurden
von der CDU/FDP-Landesregierung in den restlichen Städten
und Kreisen die sogenannten Bagatellsteuern. und damit die
nur unser Gewerbe belastende Getränkesteuer abgeschafft.
Dies ist in erster Linie dem engagierten Einsatz auf allen
Ebenen, durch unseren Landesverband. an der Spitze Präsident
Willy Bennewitz und unserem Hauptgeschäftsführer
Tiemeyer zu verdanken.
Von der
folgenden rot-grünen Koalition wurde die Erhebung den
Kommunen wieder nach eigenem Ermessen anheimgestellt. Unserer
Kreisvereinigung ist es bereits ab 1966 gelungen, diese Belastungen
in 3 Teilbeträge bis 1970 endgültig in Wegfall zu
bringen.
Richard
Weber kommt das größte Verdienst zu. Die Vorstandskollegen
Schäfer. Fink, Rathe und Otto waren gleichfalls im Einsatz,
sei es bei den verschiedenen Fraktionen aber auch bei Einzelgesprächen.
Wie uns
versichert wurde, wird die Stadt Wetzlar und der Lahn-Dill-Kreis,
diese unsinnige Bagatellsteuer, die sich im Haushalt als Gesamtsumme
kaum spürbar niederschlägt, und die aufgewendeten
Kosten in keinen Vergleich stehen, nicht wieder erheben.
Die Steuerordnung
für Schankerlaubnis konnte im gleichen Jahr auf unsere
Vorstellungen vom Kreisparlament am 1. April aufgehoben werden.
Die Einführung
der Mehrwertsteuer wurde als gerechter wie die vorherige Umsatzsteuer
begrüßt.
Negativ
ist der volle Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke,
während der Lebensmittelhandel, Bäcker und Metzger,
auch bei Verzehr am Ort, nur mit 50 % belastet werden.
Auch auf
Dienstleistungen, wie Übernachtungen, Garagen, ja sogar
auf Telefongespräche, müssen wir den vollen Steuersatz
erheben. Die gesonderte Ausweisung von Service und Mehrwertsteuer
auf Verzehrbelegen belastet unser Servierpersonal stark und
ist außerdem zeitraubend.
Im Ausland
gibt es Staffelungen. In Frankreich und der Schweiz werden
Hotels mit überwiegendem Ausländeranteil als Devisenbringer
weitgehendst entlastet. Gespräche im kleinen Saal des
Wetzlarer Hofes, den damaligen Finanzexperten der FDp, Graf
v. Lambsdorf, anläßlich einer Tagung für uns
zu gewinnen, waren erfolglos.
Wir konnten
seinerzeit durch Information unseres Landesverbandes eine
genaue Aufstellung des Splitting in den europäischen
Staaten vorlegen; in den vielen Jahren haben wir uns leider
an diese zum Teil einseitige Belastung gewöhnt und sind
auch wirtschaftlich damit fertig geworden.
Die sogenannten
Knebelverträge der Brauereien oder Großhändler
gehören bis auf Einzelfälle der Vergangenheit an.
Hier war vor allem die Mitgliedschaft in unserem Interessen-
und Fachverband ratsam, da durch Beratung und Verhandlungen
unserer Vereinigungen vieles abgewendet werden konnte.
Das es
überhaupt zu Vereinbarungen wie Ausschließlichkeitsbezug
aller Getränke kam, oder das selbst nach Bezug der vereinbarten
Menge die Bezugsverpflichtung auf längere Zeit weiter
lief, überhöhte Kautionen und Pachtsummen genommen
wurden, lag in dem ungehinderten Zugang von fachlich unbedarften
Bürgern, die oftmals über kein oder ungenügendes
Eigenkapital verfügten, begründet, Vorgeschriebene
Bierpreise, die unsachgemäße Kalkulation oder gewollte
Dumpingpreise führten zu ständigen Insolvenzen und
damit zum häufigen Pächterwechsel.
Kurt Rathe |